Energieberatung -
Mehr als nur ein Weg zur Förderung
Energieberatung – eine lohnende Investition, nicht nur für Förderungen
In vielen Fällen wird die Energieberatung ausschließlich mit staatlichen Förderprogrammen wie BAFA oder KfW in Verbindung gebracht. Dabei wird oft übersehen, dass sie einen viel weiterreichenden Nutzen hat – unabhängig davon, ob Fördermittel in Anspruch genommen werden.
Eine fundierte Energieberatung liefert Ihnen eine objektive Einschätzung des energetischen Zustands Ihrer Immobilie. Dabei werden unter anderem die Dämmung, Fenster, Heizungsanlage, Warmwasserbereitung und Lüftungssysteme betrachtet.
Staatliche Förderung – attraktive Zuschüsse für sinnvolle Maßnahmen
Neben den technischen Vorteilen profitieren Sie als Eigentümer auch finanziell, denn die Energieberatung in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) selbst wird durch die
Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (BAFA) bezuschusst.
Darüber hinaus kann ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) als Grundlage für weitere Förderprogramme genutzt werden – z. B. bei Dämmmaßnahmen, Fenstertausch oder dem Einbau einer neuen Heizungsanlage.
Was lässt sich alles Fördern?
- neue Heizungstechnik
- Heizungsoptimierung
- Gebäudehülle
- Anlagentechnik
- Fachplanung und Baubegleitung
- Energieberatung in form eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Objektive Einschätzung des energetischen Ist-Zustands
- Identifikation sinnvoller und effizienter Maßnahmen
- Reduzierung von Energieverbrauch und Betriebskosten
- Höherer Wohnkomfort & Vorbeugung von Bauschäden (z. B. Schimmel)
- Strukturierte Sanierungsplanung – auch ohne Förderung
- Unabhängige Beratung durch qualifizierten Energieexperten (HWK)
Ziel ist es, sinnvolle und wirtschaftliche Maßnahmen zu identifizieren, die nicht nur Energie und Kosten sparen, sondern auch den Wohnkomfort erhöhen, Schimmelbildung vorbeugen und den Immobilienwert steigern. Dabei wird individuell geprüft, ob BEG-Einzelmaßnahmen oder eine Komplettsanierung die passende Lösung darstellen. Besonders bei Bestandsgebäuden dient die Energieberatung als strategisches Werkzeug zur ganzheitlichen Sanierungsplanung – Schritt für Schritt, realistisch, transparent.
Als qualifizierter Energieberater (HWK) mit technischem Hintergrund begleite ich Sie neutral, lösungs- und bedarfsorientiert – von der Analyse bis zur Umsetzung.
Ich unterstütze Sie bei der technischen Bewertung, der strukturierten Planung sinnvoller Maßnahmen und der Berücksichtigung möglicher Fördermittel.
Dienstleistungen
individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Stand: 08.06.2025
Im Rahmen dieser Beratung wird das Gebäude umfassend analysiert. Dabei ermittelt der Energieberater sowohl den aktuellen energetischen Zustand als auch einen möglichen Zielzustand. Ziel ist es, Einsparpotenziale aufzudecken und sinnvolle Sanierungsmaßnahmen aufzuzeigen.
Die Ergebnisse dieser Analyse werden in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) dokumentiert. Dieser enthält eine abgestimmte Abfolge von Maßnahmen, die entweder schrittweise oder in einem Zug umgesetzt werden können – ohne Verpflichtung zur Durchführung. Der iSFP bleibt 15 Jahre gültig.
Wenn Sanierungsmaßnahmen aus dem iSFP tatsächlich umgesetzt werden, erhöht sich der BAFA-Zuschuss für Einzelmaßnahmen von 15 % auf 20%. Zudem verdoppelt sich die maximale förderfähige Investitionssumme pro Wohneinheit auf 60.000 € – ausgenommen davon ist der Heizungstausch.
Hinweis: Die Ausstellung eines Energieausweises ist nicht Bestandteil der Förderung.
Energieausweis für Ein- und Mehrfamilienhäuser
Was ist ein Energieausweis?
Der Energieausweis ist ein offizielles Dokument, das Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes gibt. Er ist vergleichbar mit einem Energielabel auf Haushaltsgeräten – nur eben für Gebäude. Ziel ist es, den energetischen Zustand eines Hauses für Eigentümer, Käufer, Mieter oder Investoren transparenter und vergleichbarer zu machen.
Welche Informationen enthält der Energieausweis?
- Energiekennwert: z. B. Energieverbrauch in kWh/m² pro Jahr
- Energieeffizienzklasse: von A+ (sehr effizient) bis H (sehr schlecht)
- Art der Heizungsanlage
- Energieträger (z. B. Gas, Öl, Fernwärme)
- Empfohlene Sanierungsmaßnahmen (bei Bedarf)
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:
- Verbrauchsausweis – basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre.
- Bedarfsausweis – basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes und berechnet den theoretischen Energiebedarf.
Wann wird ein Energieausweis benötigt?
Ein Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben, unter anderem:
- Beim Verkauf oder der Vermietung von Wohn- und Nichtwohngebäuden
- Bei Neubauten
- Bei größeren Renovierungen oder Sanierungen
- Für die öffentliche Aushängung in bestimmten Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr
- Er muss potenziellen Käufern oder Mietern ungefragt vorgelegt werden und ist 10 Jahre gültig.
Tätigkeit des Energieberaters im Zusammenhang mit dem Energieausweis
Ein zertifizierter Energieberater erstellt den Energieausweis – insbesondere den Bedarfsausweis, der auf einer technischen Bewertung basiert.
Dazu begutachtet er u. a.:
- Dämmung der Gebäudehülle
- Fenster und Türen
- Heizungsanlage
- Lüftungssysteme
Auf dieser Basis berechnet er den Energiebedarf des Gebäudes und erstellt das Dokument nach gesetzlichen Vorgaben.
Fazit
Der Energieausweis ist ein wichtiges Instrument für mehr Transparenz beim Energieverbrauch von Gebäuden. Er hilft Eigentümern, Sanierungspotenziale zu erkennen, und ermöglicht Käufern oder Mietern, die Energieeffizienz verschiedener Immobilien zu vergleichen.
Fachplanung und Baubegleitung
Fördermittel können für die Unterstützung durch Energie-Effizienz-Experten bei der Umsetzung geförderter Maßnahmen beantragt werden. Dazu gehört auch die Einbindung der Experten in den gesamten Förderprozess.
Gefördert werden unter anderem folgende Leistungen:
Bestandsaufnahme und Konzeptentwicklung:
Dazu zählen die Vor-Ort-Begehung, die Analyse vorhandener Pläne sowie die Erstellung von Energiekonzepten und technischen Fachplanungen.
Planung und Nachweisführung:
Hierunter fallen die Detailplanung, Durchführung von Berechnungen sowie das Erstellen der erforderlichen Nachweise, sowohl vor als auch nach der Durchführung der Maßnahmen.
Beratungsleistungen:
Dazu gehört die Erstellung eines Anforderungskatalogs, die Bewertung von Planungsvorschlägen, die Vorbereitung der Vergabe sowie die Prüfung von Rechnungen.
Allgemeine Energieberatung, die über eine reine Förderlandschaft hinausgeht
Dies ist immer Objekt und Bewohnerabhängig und variiert von Fall zu Fall.
